Gutschein - immer eine gute Idee
Du möchtest jemandem eine Freude machen, bist Dir aber nicht ganz sicher für welches Geschenk Du Dich entscheiden sollst - dann schenkst Du mit einem Gutschein immer das Richtige.
Anlässe gibt es bekanntlich ja viele, ob zum Geburtstag, als Weihnachtsgeschenk oder Hochzeit, zu Geburt und Taufe und natürlich auch als Dankeschön. Auch ein HiwwelWerk-Gutschein-Geschenk
ist etwas sehr persönliches. Denn genau das ist es was uns ausmacht.
Wähle im Drop-Down-Menu rechts Deinen gewünschten Betrag.
Der Gutschein wird nach Zahlungseingang manuell freigeschaltet, dies kann evtl. einen kleinen Moment dauern. Bitte habe dafür Verständnis.
Du bekommst dann eine separate Mail mit dem Gutschein-Code zugesandt.
Auszug aus den AGB:
11. Einlösung von Geschenkgutscheinen
11.1 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben worden sind ("Geschenkgutscheine"), können entweder im Online-Shop oder vor Ort im Ladengeschäft des Verkäufers eingelöst werden.
11.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen können bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs eingelöst werden. Etwaige Restguthaben werden bis zum Ablaufdatum auf dem Gutscheinkonto des Kunden gutgeschrieben.
11.3 Geschenkgutscheine können ausschließlich vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung findet nicht statt.
11.4 Pro Bestellung kann nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden. Die Einlösung von mehreren Geschenkgutscheinen in einer Bestellung ist nicht möglich.
11.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren eingelöst werden.
Der Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen kann nicht per Gutschein bezahlt werden.
11.6 Sofern der Wert eines Geschenkgutscheins zur Bezahlung der jeweiligen Bestellung nicht ausreicht, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen angebotenen Zahlungsarten verwendet werden.
11.7 Guthaben auf Geschenkgutscheinen werden nicht ausgezahlt und nicht verzinst.
11.8 Geschenkgutscheine sind grundsätzlich übertragbar.
Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den Kunden, der den jeweiligen Geschenkgutschein einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der etwaigen Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.